Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Informationsseite zum Thema Taschendiebstahl

Sonntag, 20. Juni 2010

Die Seite www.taschendiebstahl.com befasst sich sehr ausführlich mit dem Thema Taschendiebstahl.

Auf der Seite erfahren Sie mit welchen Tricks die Taschendiebe arbeiten, wie Sie sich vor Taschendieben schützen können. Statistiken, Geschichte der Taschendiebe, Videos und die neusten Nachrichten zum Thema Taschendiebstahl erhalten Sie dort ebenfalls.

Schützen Sie sich vor Taschendieben und informieren Sie sich auf www.taschendiebstahl.com

Das mobile Alarmsystem gegen Taschendiebstahl jetzt zum Einführungspreis!

Samstag, 12. Juni 2010

Das mobile ALarmsystem

Jetzt nur bis zum 30. Juni 2010 bieten wir Ihnen das einzigartige mobile Diebstahlschutzgerät “Kevin” zum Einführungspreis von 39,95 Euro! Sie sparen ganze 5 Euro!

Bestellen Sie jetzt zum Sonderpreis und sichern Sie Ihre wertvollen Taschen und Koffer mit dem höchst effektiven mobilen Alarmgerät gegen Diebe.

Hier geht es direkt zu dem Produkt: Das mobile Alarmsystem “Kevin”

Urlaubssaison – Hochkonjunktur für Taschendiebe

Freitag, 11. Juni 2010

kevin In der Urlaubssaison steigt nicht nur die Zahl der Reisenden, sondern auch die Zahl der Taschendiebstähle. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik stieg die Zahl der Taschendiebstähle im Jahr 2009 auf über 92.000. Und nur die wenigsten Taschen werden wiedergefunden.

Um Ihre wertvollen Taschen und Gepäckstücke wirkungsvoll zu schützen, wurde ein neuartiges Alarmsystem entwickelt.

Ein mobiler Diebstahlschutz, der auf den Namen “Kevin” getauft wurde.

Das mobile Alarmsystem “Kevin” warnt Sie mit lauter Sirene sobald Ihre Tasche oder Ihr Gepäck entwendet wird. Das Alarmgerät wird einfach an der Tasche befestigt. Sobald sich die Entfernung zwischen Ihrer Handtasche oder Ihrem Gepäck größer wird, ertönt ein lauter Alarm.

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Das mobile Alarmsystem können Sie auch als Raumüberwachung nutzen. Ein integrierter Bewegungssensor registriert jede kleinste Bewegung. Beim Versuch den gesicherten Gegenstand zu entwenden oder beim Öffnen einer Tür oder Fenster ertönt sofort ein lauter Alarm.

Der mobile Diebstahlschutz ist ab sofort bei uns erhältlich.

Hier ein Direktlink zum Produkt: Das mobile Alarmsystem “Kevin”

Jet Protector / Guardian Angel I – Jetzt im Angebot! Nur für kurze Zeit!

Freitag, 07. Mai 2010

Sonderangebot Jet ProtectorFür nur kurze Zeit bieten wir Ihnen unseren Bestseller Jet Protector DS-201 das ultimative Abwehrgerät für einen unglaublichen Preis für nur 24,90€. Die Aktion ist beschränkt und läuft nur noch bis zum 31.05.2010 bzw. solange der Vorrat reicht!

Jet Protector DS-201 ist ein neuartiges Abwehrgerät mit einem pyrotechnischen Antrieb. Das Abwehrgerät verschießt den Reizstoff in einer flüssigen Form in unglaublicher Geschwindigkeit.

Der Name “Jet Protector DS-201″ wurde vom Hersteller auf “Guardian Angel I” umbenannt.

Bestellen Sie hier den -> Jet Protector DS-201 bzw. Guardian Angel I

Pfefferspray erlaubt? Pfefferspray legal?

Mittwoch, 07. April 2010

Immer wieder werden wir gefragt ob Pfefferspray erlaubt ist bzw. ob Pfefferspray legal ist.

Pfeffersprays die als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind, unterliegen in Deutschland nicht dem Waffengesetzt und können somit frei erworben und besessen werden – ohne Altersbeschränkung. Das heißt, auf dem Pfefferspray muss deutlich ein Schriftzug „Nur zur Tierabwehr“ oder „Tierabwehrspray“, etc. angebracht oder aufgedruckt sein.

Ohne dieser Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ gelten solche Abwehrsprays als Reizstoffsprühgeräte und unterliegen dem Waffengesetz.

Pfeffersprays ohne der Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ müssen amtlich zugelassen sein und ein amtliches Prüfzeichen tragen.

Besonders wichtig ist die Beachtung des Versammlungsgesetzes. Pfeffersprays bzw. Tierabwehrsprays dürfen bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen nicht mitgeführt werden da es sonst als Verstoß  gegen das Waffenverbot geahndet werden kann.

pfefferspray Pfefferspray darf gegen einen Menschen nicht eingesetzt werden (außer im Notfall) da es sonst als eine gefährliche Körperverletzung gelten würde und strafbar wäre.

Im Falle der Notwehr bei der Beachtung der Verhältnismäßigkeit darf aber das Pfefferspray zur Verteidigung eingesetzt werden. Das bedeutet, wenn die körperliche Unversehrtheit oder das Leben des Angegriffenen in Gefahr ist, darf man sich mit allen Mitteln und Gegenständen bei der Beachtung der Verhältnismäßigkeit wehren und verteidigen. Zu diesen Mitteln und Gegenständen zählt auch ein Pfefferspray.

Weitere Informationen und Pfefferspray Produkte erhalten Sie in unserem  Pfefferspray Shop OBRAMO Security