An dieser Stelle ein kurzer Vergleich der beiden komplett unterschiedlichen Wirkungen und eingesetzten Augenreiszstoffen. Das CS-Gas sorgt, je nach Menge für unterschiedliche Wirkungen. Zusammengefasst kann man hier die Reizung der Augen und Atemwege nennen, welche die abzuwehrende Person irritieren und idealerweise kampfunfähig machen.

Bei dem Pfefferspray, dessen Wirkstoff den in der Paprika enthaltene Oleoresin Capsicum beinhaltet, ist die Wirkung schon viel intensiver
. Von einem brennenden Schmerz in den Augen, gepaart mit krampfartigen Bewegungen der Augenlieder und einer Schwellung der Bindehaut ist dies nur der Anfang. Die Atmung ist auch bei diesem Stoff verschieden stark betroffen, je nach Menge die in Mund und die Atemwege gelangt. Von Verkrampfungen bis zu starken Kreislaufbeschwerden kann die Spanne hier führen. Selbst die Haut wird hierbei mit Rötungen, Schwellungen bis zur Blasenbildung in Mitleidenschaft gezogen.

Zum schnellen Entgegenwirken wird das Ausspülen mit kaltem Wasser empfohlen, zusätzlich empfiehlt es sich sofort einen Arzt aufzusuchen.

Wie bei vielen Dingen, kann man hier keine pauschale Aussage treffen. Je nach der Menge des eingeatmeten Gases kann es von keinerlei Wirkung und Beeinträchtigung, bis hin zur sofortigen Reizung der Augen und einsetzendem Husten in Kombination mit schwerer Atmung durch zusätzliche Reizung des Atemtraktes kommen.


Zusätzlich entfaltet sich auch ein störender Geruch der sich in diesem Fall zusätzlich noch negativ auswirkt

CS Gas ist ein so genanntes Abwehr-Spray und arbeitet mit einem gasförmigen Augenreizstoff.
Im Vergleich zu einem Pfefferspray, welches auf den Stoff Oleoresin Capsicum setzt, verwendet man bei modernen CS-Gas Sprays auf den Wirkstoff 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril.
Benannt wurde der Wirkstoff nach seinen beiden Entdeckern B. B. Corson und R. W. Stoughton, die den Tränenreizstoff bereits 1928 entdeckten.

CS Gas ist gängig als Abwehrspray in entsprechenden Reizstoffsprühgeräten, sowohl als Einwegspray, aber auch mit austauschbaren Kartuschen und auch als Munition für Schreckschusswaffen erhältlich.
Desweiteren gibt es aber auch Varianten für Behörden, so zum Beispiel als Wurfkörper oder -geschosse oder auch als Zusatzstoff in Wasserwerfern.

Hier kann das CS Gas deutliche Vorteile im Vergleich zum Pfefferspray ausspielen. CS Gas ist frei verkäuflich ab 14 Jahren und darf gegen Menschen und Tiere eingesetzt werden.

Ein Pfefferspray ist explizit nur als Tierabwehrspray zugelassen, dies muss auch eindeutig auf der Umverpackung ersichtlich sein. Wie bei allen nicht-tödlichen Waffen dürfen diese ausschließlich zur Selbstverteidigung eingesetzt werden.