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Der Nextorch® NEX Walker 16´ Teleskopschlagstock
Sehr schneller und effektiver Einsatzstock in verschiedenen Längen. Bestens geeignet für die verdeckte Trageweise, sehr zuverlässig und robust.
Die Glasbrecher-Spitze aus nahezu diamantharter Nano-Keramik kann bei Zugriffen oder Befreiungen Auto- und Wohnungs-Scheiben schnell entfernen.
Eingefahren ist der NEX-Walker Einsatzstock sehr kurz – was z.B. für den diskreten Personenschutz erhebliche Vorteile bietet.
Der Teleskopabwehrstock mit Arretierung/Entriegelung hat ein neuartiges Nexlock- Verriegelungssystem. Der Nexlock-Verriegelungsmechanismus ist in jedem Segment des Einsatzstockes eingesetzt, um eine absolute Stabilität und Zuverlässigkeit beim Einsatz zu gewährleisten.
Sie können den Schlagstock über eine schnelle Bewegung des Handgelenkes öffnen (sehr leichtgängig) oder einfach auseinandeziehen. Das Schließen ist einfach und ohne jeglichen Kraftaufwand möglich. Sie müssen nur den Entriegelungsknopf mit größerem Durchmesser (mit Handschuhen leicht zu bedienen) am Ende des Schlagstocks drücken, und ihn dann einfach zusammenschieben.
Details:
- mit Glasbrecher-Spitze
- verdeckt mitführbar
- in verschiedenen Größen erhältlich
- Länge Ausgezogen: 401 / 500 ± 2 mm, 16” / 20"
- Gewicht: 210g / 250g
- Durchmesser: Ø 22 ± 1 mm
- Biegefestigkeit: 3.000 N
- Zerreissfestigkeit: 1.000 N
- Material: 42CrMo + 7075 Aluminiumlegierung
- Griff-Material: 7075 Aluminiumlegierung
- Einsatztemperatur: -40°C bis +60°C
- Farbe: Schwarz
Lieferumfang: Einsatzstock & Clip
§ Rechtlicher Hinweis: Der Einsatzstock NEX-Walker 20“ darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden. NEX-Baton Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe). Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskopschlagstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.