Eine Pfefferpistole ist ein Übertragungssystem für flüssigen OC-Reizstoff und findet Anwendung bei entsprechenden "Pistolen". Der wohl bekannteste Vertreter dürfte hier der Jet Protector JPX von der Firma Piexon AG sein. Gegründet wurde die Piexon AG bereits im Jahre 2000 und ist mittlerweise ein mittelständiges Unternehmen mit 15 Mitarbeitern. Gegründet von den Schweizern Juerg Thomann und Raphael Fleischhauer, wurde deren Ingenieur-Wissen in die Entwicklung eines komplexen Systems zum Abschuss von Flüssigkeiten gesteckt. Die letztendlich entwickelte Technologie ist mittlerweile bekannt durch die Bezeichung Jet Protector®. Die angebotenen Pfefferpistolen wie der handliche Guardian Angel oder der stabile "große" Bruder JPX werden in Aarwangen in der Schweiz von entsprechenden Fachleuten montiert und sorgen somit für eine hohe Fertigungsqualität.
Der Jet Protector® JPX ist eines der modernsten Systeme zur Übertragung von flüssgem Reizstoff und hat insgesamt, im Vergleich zu anderen Modellen, zwei Schuss die unabhängig voneinander abgegeben werden können. Durch einen verwendeten pyrotechnischen Einsatz kann eine sichere Bedienung gewährleistet werden. Selbst bei stärkerem Gegenwind beticht die Abschussgeschwindigkeit von 430km/h Sicherheit. Insgesamt schafft die Pfefferpistole eine Reichweite von bis zu 7 Metern. Die eingesetzten Reizstoffladungen werden in einer Einwegkartusche geliefert und können in das Gerät eingelegt werden. Sie besteht aus insgesamt zwei Kammern, was den Abschuss zweier Treibladungen gewährleistet. Der Austausch der Kartuschen erfolgt innerhalb kürzester zeit und ohne großen Aufwand. Mit einem Gewicht von nur 350 Gramm und den Abmessungen von 18,5cm x 8,8cm x 3,5cm kann das Tierabwehrgerät problemlos verstaut werden. Zum Tragen gibt es viele Varianten und Zubehör, zum Beispiel Holster aus Kydex, Nylon oder Gürtelclips.
Eine Pfefferpistole dient zur Tierabwehr und darf hierfür auch eingesetzt werden. Bei Menschen darf der Einsatz nur als Notwehr erfolgen. Sollte dies nicht voliegen besteht der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Ausnahmen bestehen hier für Vollzugskräfte, die eine Ausnahmegenehmigung haben. Als Kampfmittel ist der Einsatz von Pfefferspray verboten und darf daher, beispielsweise von der deutschen Bundeswehr nicht bei Einsätzen im Ausland angewandt werden. In Deutschland darf der Jet Protector® JPX legal erworben werden und man darf ihn auch führen, da er zur Tierabwehr gedacht ist. Ausgenommen davon ist das Tragen bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen. Vorsicht ist allerdings in anderen Ländern geboten! In den Niedelanden oder auch in Belgien sind Pfeffersprays verbotene Waffen, somit ist der Beitz, der Kauf und auch das tragen verboten. Bei einem Auslandsaufnthalt lohnt sich daher die genaue Prüfung der gesetzlichen Lage im jeweiligen Land.