Die Spitze des Pens ist in der Regel mit einem Schraubgewinde versehen und wird dadurch mit einer Kappe verbunden. Dies erelcihtert letztendlich die Nutzung im Selbstverteidigungs-Fall.
Im Vergleich zu einem Kubotan, welcher einem Tactical Pen in der Form und auch Anwendung ähnlich ist, dient er auch als normaler Kugelschreiber. Aber ohne Hintergedanken wurde er natürlich nicht in diese Form gebracht und auch aus harten Materialien wie Aluminium oder Stahl gefertigt. Natürlich soll er auch als effektive Waffe im Falle einer Selbstverteidigung dienen. Viel Besitzer eines Kubotan oder Tactical Pen fühlen sich alleine durch das Tragen sicher, dies sollte jedoch nicht überschätzt werden.
Natürlich kann ein Tactical Pen auch schon als Abschreckung für potenzielle Angreifer dienen und ein paar Sekunden Zeit verschaffen um Hilfe einzufordern oder sich vom Angreifer zu entfernen. Für die spezielle Art der Selbstverteidigung mit einem Tactical Pen gibt es spezielle Kurse, die einem den ordnungsgemäßen und vor allem effektiven Einsatz und die Anwendung vermitteln. Neben Bewegungsabläufen, werden auch spezielle Punkte aufgezeigt, die den Gegner beim Auftreffen entsprechend außer Gefecht setzen können, irritieren und der angegriffenen Person somit Zeit verschaffen. Beispielsweise die Schulter, die Ellenbogen oder Rippen.
Der Ursprung des taktischen Kugelschreibers liegt in der Selbstverteidigungswaffe Kubotan. Diese wurde von Söke Takayuki Kubota entwickelt und bereits im Jahr 1972 als Marke eingetragen und geschützt. Ursprünglich wurde er zur Selbstverteidigung für die weiblichen Polizisten im Los Angeles Police Department entwickelt. Ein Tactical Pen verbindet die Funktion eines robusten und vielseitig einsetzbaren Kugelschreibers und zusätzlich als unscheinbare aber bei richtiger Anwendung durchaus effektive Waffe zur Selbstverteidigung.
Gleich ein wichtiges Merkmal vorab: Ein Tactical Pen gilt laut Deutschem Waffengesetz nicht als Hieb- oder Stoßwaffe. Somit sind diese frei verkäuflich und dürfen öffentlich geführt werden. Jedoch gilt diese Aussage nur für die Bundesrepublik Deutschland und sollte nicht leichtfertig auf andere Länder übertragen werden. Bevor man einen Tactical Pen bspw. mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte man sich über die aktuelle Rechtslage im jeweiligen Zielland informieren.