Wichtige Hinweise zum Pfefferspray
Wir haben für dich einige wichtige Hinweise zum Thema Abwehrspray zusammengestellt:
1. Ein Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray! Das bedeutet, man darf es nur (!) gegen aggressive Tiere einsetzen. Im Notfall darf es, aber ausschließlich unter bestimmten Voraussetzungen und wenn die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Wir geben keine Rechtsberatung! Bei Fragen, bitte einen Rechtsanwalt kontaktieren.
2. Ein Pfefferspray muss als „Tierabwehrgerät“ gekennzeichnet sein. Diese Bezeichnung findest du auf dem Label. Bitte stelle sicher, dass das Label mit der Bezeichnung „Tierabwehrgerät“ immer leserlich ist. Andernfalls kann es von der Polizei als verbotener Gegenstand deklariert und beschlagnahmt werden.
3. Darf ich ein Pfefferspray überall tragen?
Nein! Der Gesetzgeber erlaubt das Tragen eines Pfeffersprays nur an Orten, an denen ein von einem Tier ausgehender Angriff möglich ist. In Einkaufshäusern, bei öffentlichen Veranstaltungen, Konzerten, etc. darf ein Pfefferspray nicht mitgeführt werden, da dort ein Tierangriff unwahrscheinlich wäre.
Hast du weitere Fragen? Ist dir beim Umgang mit deinem Abwehrspray noch etwas unklar? Dann kontaktiere uns einfach! Wir beantworten gerne all deine Fragen
Weitere Tipps und Hinweise folgen! Sei gespannt!